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Durch unsachgemäßen Umgang, Leichtfertigkeit und falsche
Gefahreneinschätzung beim Umgang mit Feuerwerkskörpern,
ereignen sich jedes Jahr nicht nur zahlreiche Brände, sondern
oftmals ist auch menschliches Leid zu beklagen.
Besonders verursachen sog. "Chinaböller" (illegale Pyrotechnik) vermehrt
lebensgefährliche Verletzungen.
Im Anschluss Sicherheitshinweise des Landesfeuerwehrverbandes
und des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein, die
selbstverständlich auch in Österreich ihre Gültigkeit haben:
• auf die Anordnungen der örtlichen Ordnungsbehörde achten
• keine Feuerwerkskörper in Kinderhand
• Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen erst an
Personen ab 18 Jahre abgegeben werden
Nicht zugelassene Böller können verheerende Wirkungen haben! • Feuerwerkskörper nur im "Freien" zünden und mindestens 200 Meter Abstand • Nur geprüfte und zugelassene pyrotechnische Gegenstände kaufen und zünden • gezündete Feuerwerkskörper nicht in die Nähe von Mensch und Tier werfen • beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster (auch das Dachfenster) und Türen
von Häusern mit Weichbedachung (Schindeldächer usw.) oder Anlagen, die
besonders brandempfindlich sind.
• "Blindgänger" nie erneut zünden
• nach dem Sprengstoffgesetz und der Sprengstoffverordnung ist es verboten,
Feuerwerkskörper in der unmittelbaren Nähe von zum Beispiel Kirchen,
Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen abzubrennen
• Gebrauchshinweise aufmerksam lesen und beachten
schließen, damit verirrte Feuerwerkskörper nicht in die Räume fliegen können
• Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder Rohr senkrecht in die Höhe starten
• bei starkem Wind sollte auf das Zünden von Raketen verzichtet werden
• für den Notfall ein geeignetes Löschmittel bereithalten (Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser)
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Feuer gekommen sein, das mit eigenen Mitteln nicht zu löschen ist, umgehend die Feuerwehr über Notruf 122 alarmieren.
Aber auch illegale Pyrotechnik - darunter versteht man insbesondere so genannte "Chinaböller" - ist sehr gefährlich und zum Jahreswechsel hoch aktuell. Diese Knaller sind nicht genormt und kontrolliert hergestellt worden. Alles was in Österreich zu Silvester frei verkäuflich ist, ist im Regelfall auch zugelassen. In dem Zusammenhang warnen Polizei und Feuerwehr vor der Verwendung dieser illegalen Böller, da diese handhabungsunsicher sind und kein genormtes Abbrandverhalten haben. Die Sprengkraft eines Böllers reicht aus, um einer Person lebensgefährliche oder tödliche Verletzungen zuzufügen.