Eventkalender
Interactive / Archive
FF Team und Ausrüstung
Bürgerinformationen
Besucherzähler
Heute 101
Gestern 312
Woche 952
Monat 16810
Insgesamt 1832947
Die tollen, lustigen und geselligen Tage werfen auch ihre Schatten voraus. Viele feiern Fasching abseits von Massenveranstaltungen in den eigenen vier Wänden. Doch gerade solche närrischen Treiben können nach den Erfahrungen der Feuerwehr manche Gefahren mit sich bringen.
Die Feuerwehren raten daher, schon beim Einkauf von Dekorationsmaterial wie z.B. Lampions, Konfetti, Luftschlangen und Girlanden darauf zu achten, dass deren Materialien schwer entflammbar sind. Solche Materialien sind meist mit B1 nach DIN 4102 gekennzeichnet.
Bei einer Dekoration von Wohnung oder vom Partykeller empfiehlt es sich dafür zu sorgen, dass Lampions, Girlanden, Luftschlangen und das Konfetti nicht mit offenem Feuer oder Heizstrahlern in Berührung kommen. Erfahrungsgemäß geht es bei solchen Veranstaltungen lustig und turbulent zu, deswegen sollten gerade Lampions mit brennenden Kerzen gar nicht verwendet werden. Eine Beleuchtung von solchen Dekorationsmaterialien muss mit elektrischem Licht geschehen, wobei die Glühlampe nicht mehr als 40 Watt haben soll und einen Mindestabstand von 3 cm zum Papierteil aufweisen muss.
Sollten brennende Kerzen, Öl- oder Duftlampen als Tischdekoration dienen, so sollten diese in nicht brennbaren Untersetzern verwendet werden. Ein Beispiel dazu wäre ein Porzellanteller, bei Kerzen mit ein wenig Wasser und Grünpflanzen zu dekorativen Zwecken, dies würde einen ästhetischen Eindruck verschaffen. Die brennenden Kerzen, Öl- und Duftlampen sollte man auch zu vorgerückter Stunde nicht ohne Aufsicht lassen.
Kostümierung und Maskierung gehören zu solchen Veranstaltungen unbedingt dazu. Jedoch sollten hierfür nur Materialien verwendet werden, die nicht brennbar sind, vor allem kein Papier und kein Kunststoff.
Für viele Partygäste gehören Geselligkeit und Rauchen zusammen. Doch können gerade glimmende Zigaretten sehr schnell einen Brand verursachen. Deshalb für eine ausreichende Anzahl von Aschenbechern sorgen. Die vollen Aschenbecher umgehend entleeren, dafür einen Blecheimer verwenden. Auf alle Fälle sollte ein Feuerlöscher in Reichweite sein. Beachtenswert ist auch die Freihaltung des Fluchtweges, es sollten keine Kleiderablagen und andere Aufbewahrungen zum Zeitpunkt der Party im Bereich des Fluchtweges vorliegen.
Beim Einsatz von Feuerlöschern gibt es einige Grundregeln, die man beachten sollte. Wichtig ist, dass Ruhe und Übersicht gewahrt und die Feuerwehr gerufen wird.
Feuerwehr-Notruf 122 oder EURO-Notruf 112
Wer diese wenigen Regeln beachtet, wird auch am Aschermittwoch noch fröhlich auf die närrischen Tage zurückblicken können.
Quelle: Fireworld