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Trockenheit und Wind erhöhen das Risiko / Landesforstdirektor warnt eindringlich
vor offenem Feuer oder Rauchen in gefährdeten Gebieten.

Salzburger Landeskorrespondenz, 27. April 2026

(LK)  Wenig Schnee in den Bergen, wenig Regen und dazu Wind. Die derzeitige
Wetterlage sorgt für hohe Waldbrandgefahr in Salzburgs Wäldern – und zwar in
allen Bezirken. „Ich warne eindringlich vor offenem Feuer oder Rauchen in den
Wäldern oder auch in der Nähe des Waldes. Die Auswirkungen können fatal
sein“, so Landesforstdirektor Michael Mitter

 

In allen Salzburger Bezirken herrscht derzeit hohe Waldbrandgefahr. Offenes Feuer im Wald oder in der Nähe ist verboten.

 

In allen Salzburger Bezirken herrscht derzeit hohe Waldbrandgefahr. Offenes Feuer im Wald oder in
der Nähe ist verboten.

Aufgrund der Lage wurden oder werden in allen Salzburger Bezirken
Waldbrandverordnungen veröffentlicht. Die Strafe bei Missachtung kann bis zu rund 7.300
Euro betragen. Eine schnelle Entspannung – sprich Regen – wird aktuell nicht erwartet.
„Wie man in den vergangenen Tagen zum Beispiel im Lesachtal und nördlich von Graz
gesehen hat, sind Waldbrände schwer zu bekämpfen. Meist in schwer zugänglichen
Gebieten dauern die Löscharbeiten oft tagelang an. Das kann man einfach vermeiden,
indem sich jeder an die Waldbrandverordnungen hält“, appelliert Landesforstdirektor
Michael Mitter.

Eckpunkte zu den Verordnungen

  • Alle Bezirkshauptmannschaften in Salzburg haben eine Waldbrandverordnung
    veröffentlicht oder werden dies in kürze tun.
  • Jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald sind dann mit sofortiger
    Wirkung im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
  • Der Gefährdungsbereich umfasst alle Flächen (ohne Rücksicht auf die
    Kulturgattung), von denen aus die Bodendecke oder die Windverhältnisse das
    Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch
    Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
  • Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs 1 lit. a Zif. 17 des
    Forstgesetzes 1975 idgF. mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder einer
    Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
  • Die Verordnungen gelten bis eine entsprechende Entfeuchtung stattfindet, es
    also genug regnet, dass die Waldbrandgefahr gebannt ist.

    Quelle: Land Salzburg

 

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