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Immer wieder fahren Bauern Heu zu früh ein und verursachen damit unnötige Risiken für sich selbst. Ist das Heu zu feucht kann es zu einer Selbstentzündung kommen...


 

Bild: Brand beim Obersinnhub - Jänner 2006

Richtig gelagertes Heu reduziert das Risiko einer Selbstentzündung
außerdem bleiben so auch viele Nährstoffe erhalten. Beim Heu selbst
kommt es vor allem auf die Feuchte an. Desto höher diese ist, desto
leichter kann es zu einer Selbstentzündung kommen.

Entscheidend: die Gutfeuchte

< 16%

Heu voll lagerfähig, keine Verschimmelung

16 bis 20%

Lagerfähigkeit eingeschränkt, Verschimmelung möglich,
keine bzw. leichte Erhitzung, keine Selbstentzündung

21 bis 25%

Heu nicht lagerfähig, mittlere bis starke Verschimmelung,
starke Erhitzung, Selbstentzündung nicht ausgeschlossen

> 25%

Heu nicht lagerfähig, starke Verschimmelung, starke Erhitzung,
Selbstentzündung droht

Nasses Heu darf nicht eingefahren werden, feuchtes sollte getrennt zum trockenen
gelagert und laufend, sorgfältig kontrolliert werden. Heuballen sollen so gelagert werden,
dass jeder Ballen mit der Messsonde zugänglich ist.

Achtung: wird das Heu nachträglich nass (zB. undichtes Dach - Regen) besteht
ebenso die Gefahr der Selbstentzündung

Temperatur laufend prüfen:

Wenn Sie bei der Messung und Dokumentation der Temperatur in den Heustapeln ein
paar einfache Grundregeln einhalten, können Sie eine Heuselbstentzündung mit hoher
Sicherheit verhindern. Jeder landwirtschaftliche Betrieb, der Heu produziert und lagert,
sollte zumindestens eine eigene Heumesssonde besitzen.

So wird gemessen:

  • Mit den ersten Temperaturkontrollen und Messwert-eintragungen rechtzeitig
    anfangen: 24 Stunden nach Beginn der Einlagerung.
  • Danach zwei Wochen lang täglich an verschiedenen Stellen messen.
  • In der dritten Woche nach Einlagerung jeden zweiten Tag Temperatur prüfen.
  • In der vierten und fünften Woche zweimal wöchentlich messen.
  • Danach bis zur 14. Woche (Ende der Kontrollzeit) erfolgt die Messung
    einmal pro Woche.
  • Werden bei den Messungen Temperaturen unter 35°C festgestellt, besteht
    keine Gefahr.
  • Liegen die Temperaturen aber zwischen 35° und 45°C, sofort zwei oder drei
    weitere Messungen im Bereich der ersten Messstelle durchführen und täglich
    wiederholen.
  • Erreichen die Messwerte 41° bis 50°C, alle angrenzenden Ballen kontrollieren.
    Messung alle 12 Stunden wiederholen.
  • Bei weiterem Anstieg auf 51° bis 60°C am nächsten Tag gilt: höchste Wachsamkeit!
    Messungen rund um die Uhr alle sechs Stunden wiederholen.
  • Bei Temperaturen über 60°C oder Brand- bzw. Röstgeruch besteht akute Gefahr
    der Selbstentzündung - sofort die Feuerwehr alarmieren!

Um die Messungen zu vereinfachen können sie eine einfache Skizze Ihres Heubodens
anfertigen.

Heumesskalender:

Den Standard-Heumesskalender erhalten Sie hier.
Die Temperaturkontrollen werden ab der Einlagerung 14 Wochen lang
durchgeführt - in der Regel an 30 verschiedenen Messtagen.
Die entsprechenden Nummern 1 bis 30 sind im Standard-Heumesskalender bereits
eingedruckt. Bitte ordnen Sie in der Zeile darunter jedem Messtag mit Hilfe eines Kalenders
das konkrete Datum zu. In der untersten Zeile des Kalenders sind die 14 Messwochen
eingezeichnet. Diese Regelung der Messintervalle fußt auf langjährigen Versuchsreihen und
der Brandstatistik.

Ab der 15. Woche nach Einlagerung brauchen Sie die Temperatur nicht mehr zu messen,
sofern zu diesem Zeitpunkt keine Temperaturen über 35°C festgestellt werden. Liegt die
Temperatur am Ende der Kontrollzeit (14. Woche) in einem oder mehreren Messbereichen
zwischen 35° und 40°C - womöglich mit steigender Tendenz, darf die Kontrolle in diesen
Bereichen nicht beendet werden! Messen Sie so lange weiter, bis alle Werte unter 35°C
liegen und tragen Sie diese in den Spezial-Heumesskalender ein.

Regeln:

1. Woche

Jeden Tag die Temperaturen in verschiedenen Messbereichen prüfen,
sodass jeder Bereich an mindesten 3 Messtagen gemessen wird.

2. Woche

Wie erste Woche. Sicherheitshalber am letzten Tag alle Messbereiche prüfen.

3. Woche

An 3 Tagen messen - jeweils mit 1 messfreiem Tag dazwischen.
Pro Messbereich mindestens 2 Messwerte ermitteln.

4. Woche

An 2 Tagen messen - mit maximal 3 messfreien Tagen dazwischen.
Pro Messbereich mindestens 2 Messwerte ermitteln.

5. Woche

An 2 Tagen messen - mit bis zu 4 messfreien Tagen dazwischen.
Pro Messbereich mindestens 1 Messwert ermitteln.

6. - 10. Woche

Pro Woche an 1 Tag messen - mit maximal 8 messfreien Tagen dazwischen.
Je Woche und Messbereich mindestens 1 Messwert ermitteln.

11. -14. Woche

Pro Woche an 1 Tag messen - mit maximal 10 messfreien Tagen dazwischen.
Je Messbereich mindestens alle 14 Tage 1 Messwert ermitteln.

Der Spezial-Heumesskalender:

Tragen Sie die Messungen nach der 14. Woche und sämtliche Messungen mit Temperaturen von über 40°C in diesen Kalender ein. Schenken Sie diesen Messungen höchste Aufmerksamkeit, es kann bei Temperaturen über 40°C innerhalb weniger Tage zu Brandherden kommen.

Quelle: ffu.at & business.allianz.de

 

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